Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TR DACH-STEIN-FASSADE – Einzelunternehmen, Inh. T. Trossbach
Oberkonnersreuther Str. 6A, D-95448 Bayreuth
E-Mail: info@dach-stein-fassade.de | Tel.: 0175 8950127 | Web: dach-stein-
fassade.de
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen von TR
DACH-STEIN-FASSADE, Inh. T. Trossbach (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere
Arbeiten an Dach, Stein und Fassade sowie Sanierung, Reinigung und Instandsetzung
rund ums Haus.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können (Paragraph 13 BGB). Unternehmer ist eine
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt (Paragraph 14 BGB).
3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen,
ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Kein Online-Vertragsschluss über die Website
1. Die Website dach-stein-fassade.de dient ausschließlich der Information und der
Kontaktaufnahme.
2. Über die Website kommt kein Vertrag zustande. Inhalte, Bilder, Referenzen und
Leistungsbeschreibungen stellen kein bindendes Angebot dar.
3. Ein Vertrag wird ausschließlich nach individueller Abstimmung, regelmäßig nach
Besichtigung/Abstimmung vor Ort, durch individuelles Angebot und dessen Annahme
geschlossen.
3. Leistungsgegenstand, Leistungsumfang
1. Umfang, Art, Qualität und Ausführung der Leistung ergeben sich aus dem
individuellen Angebot/Leistungsverzeichnis und/oder der Auftragsbestätigung.2. Angaben in Prospekten, auf der Website oder in Social-Media-Inhalten sind
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Nachunternehmer
einzusetzen.
4. Vertragsschluss (Angebot und Annahme)
1. Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular oder persönlich
eine Anfrage stellen.
2. Nach Klärung der Rahmenbedingungen erhält der Kunde in der Regel ein individuelles
Angebot.
3. Der Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Annahme (Unterschrift) des Angebots, oder
• Annahme in Textform (z. B. E-Mail), oder
• Beginn der Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, sofern ein Angebot
vorliegt und die Annahme eindeutig ist.
4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer die Leistung ordnungsgemäß
erbringen kann. Dazu gehören insbesondere:
• freier Zugang zu den Leistungsflächen,
• Bereitstellung von Strom/Wasser, soweit erforderlich und zumutbar,
• erforderliche Informationen über Untergründe, Vorschäden und Besonderheiten (z.
B. bekannte Leitungen/Einbauten),
• geeignete Stellflächen/Anfahrtsmöglichkeiten.
2. Erforderliche zusätzliche Mitwirkungspflichten (z. B. Absperrung, Schutzmaßnahmen,
Gerüst, Zufahrtsregelungen) werden im Angebot geregelt oder gesondert vereinbart.
3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich
Ausführungsfristen angemessen. Mehraufwand und Stillstandskosten können berechnet
werden, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
6. Termine, Ausführungsfristen, höhere Gewalt
1. Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als
verbindlich vereinbart wurden.
2. Der Auftragnehmer darf Termine verschieben, soweit die Leistungserbringung aus
Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht oder nur erschwert
möglich ist, insbesondere bei Witterung (Frost, Starkregen, Sturm), Material-/Lieferverzug trotz ordnungsgemäßer Disposition, Krankheit/Arbeitsausfall,
behördlichen Anordnungen, Streik oder höherer Gewalt.
3. In diesen Fällen werden neue Termine innerhalb angemessener Zeit mit dem Kunden
abgestimmt. Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 14.
7. Preise, Kostenvoranschläge, Zusatzleistungen
1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise sind – sofern nicht anders
ausgewiesen – individuell kalkuliert.
2. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind
(Zusatzleistungen/Mehrmengen/Änderungen), werden nach Vereinbarung berechnet;
falls eine Vereinbarung nicht rechtzeitig möglich ist, nach üblichen Sätzen.
8. Anzahlung, Abschlagszahlungen, Faelligkeit
1. Anzahlung (Materialkosten): Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung
eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Materialkosten zu verlangen. Die
Anzahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung
fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Materialbestellungen erfolgen regelmäßig
erst nach Zahlungseingang.
2. Abschlagszahlungen: Bei Werkleistungen kann der Auftragnehmer
Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen. Abschlagszahlungen richten sich
nach dem Wert der erbrachten, vertraglich geschuldeten Leistungen.
3. Schlussrechnung/Fälligkeit: Die Schlussrechnung wird nach Abnahme (oder Eintritt
der Abnahmefiktion) gestellt. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart –
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9. Zahlungsverzug, Mahnung, Leistungsaussetzung
1. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (Paragraph 288
BGB): Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; Unternehmer 9
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
2. Der Auftragnehmer kann Ersatz der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten (z. B.
Mahn-/Inkassokosten) verlangen, soweit diese nachweislich entstanden und
erforderlich sind; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur
Zahlung auszusetzen, soweit dies verhältnismäßig ist.
10. Rücktritt/Kündigung durch den Auftragnehmer bei Pflichtverletzungen1. Bei erheblichen Pflichtverletzungen des Kunden (z. B. Zahlungsverzug, fehlende
Mitwirkung trotz Fristsetzung) kann der Auftragnehmer nach angemessener
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen.
2. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; weitergehende Ansprüche richten sich
nach Gesetz.
11. Kündigung durch den Kunden (freie Kündigung)
1. Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen.
2. Im Kündigungsfall kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen; der
Auftragnehmer muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an
Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft
erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (Paragraph 648 BGB).
3. Soweit die Höhe der ersparten Aufwendungen/anderweitigen Erwerbe nicht
feststellbar ist, gilt die gesetzliche Vermutung zugunsten des Auftragnehmers
(gesetzliche Pauschale bezogen auf den noch nicht erbrachten Teil).
4. Bereits beschafftes, nicht stornierbares Material sowie nachweisbare Storno-
/Rückabwicklungskosten von Lieferanten/Nachunternehmern trägt der Kunde, soweit
diese durch die Kündigung veranlasst sind.
5. Kündigungen sollen in Textform erfolgen (z. B. E-Mail).
12. Abnahme (bei Werkleistungen), Abnahmefiktion
1. Soweit die Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, ist nach Fertigstellung
eine Abnahme durchzuführen.
2. Der Auftragnehmer kann den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme
auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen (mindestens 7 Kalendertage; je
nach Umfang entsprechend länger).
3. Abnahmefiktion: Nimmt der Kunde innerhalb der Frist nicht ab und benennt er
innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt das Werk als
abgenommen. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den
Verbraucher in Textform auf die Folgen der unterlassenen Abnahme hingewiesen hat
(Paragraph 640 Abs. 2 BGB).
4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
13. Mängelanzeige, Gewährleistung1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit in
Textform anzuzeigen, um eine zügige Klärung zu ermöglichen. Für Verbraucher werden
gesetzliche Gewährleistungsrechte dadurch nicht eingeschränkt.
3. Unternehmer werden gebeten, die Leistungen nach Fertigstellung zeitnah zu prüfen und
erkennbare Mängel ebenfalls innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen; gesetzliche
Rechte bleiben unberührt.
14. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
• · bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
• · bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• · nach dem Produkthaftungsgesetz,
• · bei Übernahme einer Garantie, soweit deren Inhalt betroffen ist.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung von
Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
15. Nachunternehmer / vermittelte Fremdleistungen
1. Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages Nachunternehmer als
Erfüllungsgehilfen einsetzt, bleibt der Auftragnehmer Vertragspartner und haftet nach
den gesetzlichen Regeln (Ziff. 14).
2. Vermittelte Fremdleistungen: Beauftragt der Kunde einen Dritten direkt
(eigenständiger Vertrag zwischen Kunde und Drittem), haftet der Auftragnehmer für
diese Fremdleistung nicht. Unberührt bleibt eine Haftung für eigenes Verschulden (z. B.
Auswahl-/Informationsverschulden) im gesetzlich zulässigen Rahmen.
16. Widerrufsrecht (Verbraucher) – separate Belehrung
1. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
(z. B. Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge).
2. Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher wird dem Verbraucher gesondert in
Textform übermittelt und ist Bestandteil des Vertrags. Im Falle von Widersprüchen
gehen die Regelungen der Widerrufsbelehrung diesen AGB vor.3. Beginnt der Auftragnehmer auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der
Widerrufsfrist, erfolgt dies nur auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des
Verbrauchers (separates Dokument oder Passage im Angebot).
17. Nutzungsrechte, Fotos/Videos, Referenzen
1. Inhalte der Website (Texte, Bilder, Videos, Grafiken) unterliegen dem Urheberrecht.
Jede Nutzung außerhalb der gesetzlichen Schranken bedarf der vorherigen Zustimmung.
2. Dokumentation/Beweissicherung: Der Auftragnehmer darf Fotos/Videos zur
technischen Dokumentation, Qualitätssicherung und Beweissicherung anfertigen und im
Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen speichern.
3. Referenzen/Werbung Außenbereiche (ohne Opt-in, aber nur anonymisiert): Der
Auftragnehmer darf abgeschlossene Projekte im Außenbereich als Referenz
veröffentlichen (z. B. vorher/nachher), nur soweit der Kunde dadurch nicht
identifizierbar wird. Insbesondere werden nicht veröffentlicht: Personen, Kfz-
Kennzeichen, Hausnummern, Namen, Adressen, Geodaten/Standortdaten, individuelle
Merkmale, Spiegelungen oder sonstige identifizierende Details. Metadaten (z. B. GPS)
werden vor Veröffentlichung entfernt.
4. Referenzen/Werbung – Innenräume (nur mit Einwilligung): Innenraumfotos/-videos
werden zu Werbe- und Referenzzwecken nur veröffentlicht, wenn der Kunde hierzu
vorher ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail oder Angebotsfeld) eingewilligt hat. Die
Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
5. Widerspruch/Entfernung: Der Kunde kann der Referenznutzung nach Abs. 3 jederzeit
in Textform widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt eine weitere
Veröffentlichung für die Zukunft; bestehende Veröffentlichungen werden binnen
angemessener Frist entfernt, soweit zumutbar.
18. Aufbewahrung von Unterlagen und Daten, Löschung
1. Der Auftragnehmer bewahrt vertragsbezogene Unterlagen und Daten entsprechend
der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf.
2. Nach Ablauf gesetzlicher Pflichten werden Daten gelöscht oder anonymisiert, sofern
keine berechtigten Gründe (z. B. Gewährleistungs-/Haftungsfälle) entgegenstehen.
3. Verlangt der Kunde die Löschung, wird dem entsprochen, soweit keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten oder überwiegende berechtigte Interessen entgegenstehen.
19. Website-Nutzung, Verfügbarkeit, Links
1. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie
Verfügbarkeit der Website, schuldet jedoch keine jederzeitige Verfügbarkeit.2. Inhalte der Website werden mit Sorgfalt erstellt; eine Haftung für Aktualität,
Vollständigkeit und Richtigkeit besteht nur nach Maßgabe von Ziff. 14.
3. Verlinkte externe Inhalte liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs; bei Kenntnis
von Rechtsverstößen werden entsprechende Links entfernt.
20. Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
1. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Unabhängig davon informieren wir Verbraucher im Streitfall nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Paragraph 37 VSBG) über zuständige Stellen und
die Teilnahmebereitschaft.
21. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Vereinbarung; Textform (z. B. E-Mail)
genügt, soweit gesetzlich zulässig.
3. Gerichtsstand (nur Unternehmer): Ist der Kunde Unternehmer, ist – soweit gesetzlich
zulässig – Bayreuth Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.