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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TR DACH-STEIN-FASSADE – Einzelunternehmen, Inh. T. Trossbach

Oberkonnersreuther Str. 6A, D-95448 Bayreuth

E-Mail: info@dach-stein-fassade.de | Tel.: 0175 8950127 | Web: dach-stein-

fassade.de

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen von TR

DACH-STEIN-FASSADE, Inh. T. Trossbach (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere

Arbeiten an Dach, Stein und Fassade sowie Sanierung, Reinigung und Instandsetzung

rund ums Haus.

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,

die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen

Tätigkeit zugerechnet werden können (Paragraph 13 BGB). Unternehmer ist eine

natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei

Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen

Tätigkeit handelt (Paragraph 14 BGB).

3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen,

ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Abweichende, entgegenstehende

oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei

denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Kein Online-Vertragsschluss über die Website

1. Die Website dach-stein-fassade.de dient ausschließlich der Information und der

Kontaktaufnahme.

2. Über die Website kommt kein Vertrag zustande. Inhalte, Bilder, Referenzen und

Leistungsbeschreibungen stellen kein bindendes Angebot dar.

3. Ein Vertrag wird ausschließlich nach individueller Abstimmung, regelmäßig nach

Besichtigung/Abstimmung vor Ort, durch individuelles Angebot und dessen Annahme

geschlossen.

3. Leistungsgegenstand, Leistungsumfang

1. Umfang, Art, Qualität und Ausführung der Leistung ergeben sich aus dem

individuellen Angebot/Leistungsverzeichnis und/oder der Auftragsbestätigung.2. Angaben in Prospekten, auf der Website oder in Social-Media-Inhalten sind

unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Nachunternehmer

einzusetzen.

4. Vertragsschluss (Angebot und Annahme)

1. Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail, über ein Kontaktformular oder persönlich

eine Anfrage stellen.

2. Nach Klärung der Rahmenbedingungen erhält der Kunde in der Regel ein individuelles

Angebot.

3. Der Vertrag kommt zustande durch:

• schriftliche Annahme (Unterschrift) des Angebots, oder

• Annahme in Textform (z. B. E-Mail), oder

• Beginn der Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, sofern ein Angebot

vorliegt und die Annahme eindeutig ist.

4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer die Leistung ordnungsgemäß

erbringen kann. Dazu gehören insbesondere:

• freier Zugang zu den Leistungsflächen,

• Bereitstellung von Strom/Wasser, soweit erforderlich und zumutbar,

• erforderliche Informationen über Untergründe, Vorschäden und Besonderheiten (z.

B. bekannte Leitungen/Einbauten),

• geeignete Stellflächen/Anfahrtsmöglichkeiten.

2. Erforderliche zusätzliche Mitwirkungspflichten (z. B. Absperrung, Schutzmaßnahmen,

Gerüst, Zufahrtsregelungen) werden im Angebot geregelt oder gesondert vereinbart.

3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich

Ausführungsfristen angemessen. Mehraufwand und Stillstandskosten können berechnet

werden, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.

6. Termine, Ausführungsfristen, höhere Gewalt

1. Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als

verbindlich vereinbart wurden.

2. Der Auftragnehmer darf Termine verschieben, soweit die Leistungserbringung aus

Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht oder nur erschwert

möglich ist, insbesondere bei Witterung (Frost, Starkregen, Sturm), Material-/Lieferverzug trotz ordnungsgemäßer Disposition, Krankheit/Arbeitsausfall,

behördlichen Anordnungen, Streik oder höherer Gewalt.

3. In diesen Fällen werden neue Termine innerhalb angemessener Zeit mit dem Kunden

abgestimmt. Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 14.

7. Preise, Kostenvoranschläge, Zusatzleistungen

1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise sind – sofern nicht anders

ausgewiesen – individuell kalkuliert.

2. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

3. Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind

(Zusatzleistungen/Mehrmengen/Änderungen), werden nach Vereinbarung berechnet;

falls eine Vereinbarung nicht rechtzeitig möglich ist, nach üblichen Sätzen.

8. Anzahlung, Abschlagszahlungen, Faelligkeit

1. Anzahlung (Materialkosten): Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung

eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Materialkosten zu verlangen. Die

Anzahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung

fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Materialbestellungen erfolgen regelmäßig

erst nach Zahlungseingang.

2. Abschlagszahlungen: Bei Werkleistungen kann der Auftragnehmer

Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen. Abschlagszahlungen richten sich

nach dem Wert der erbrachten, vertraglich geschuldeten Leistungen.

3. Schlussrechnung/Fälligkeit: Die Schlussrechnung wird nach Abnahme (oder Eintritt

der Abnahmefiktion) gestellt. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart –

innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9. Zahlungsverzug, Mahnung, Leistungsaussetzung

1. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (Paragraph 288

BGB): Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; Unternehmer 9

Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

2. Der Auftragnehmer kann Ersatz der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten (z. B.

Mahn-/Inkassokosten) verlangen, soweit diese nachweislich entstanden und

erforderlich sind; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur

Zahlung auszusetzen, soweit dies verhältnismäßig ist.

10. Rücktritt/Kündigung durch den Auftragnehmer bei Pflichtverletzungen1. Bei erheblichen Pflichtverletzungen des Kunden (z. B. Zahlungsverzug, fehlende

Mitwirkung trotz Fristsetzung) kann der Auftragnehmer nach angemessener

Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, soweit die gesetzlichen

Voraussetzungen vorliegen.

2. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; weitergehende Ansprüche richten sich

nach Gesetz.

11. Kündigung durch den Kunden (freie Kündigung)

1. Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen.

2. Im Kündigungsfall kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen; der

Auftragnehmer muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an

Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft

erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (Paragraph 648 BGB).

3. Soweit die Höhe der ersparten Aufwendungen/anderweitigen Erwerbe nicht

feststellbar ist, gilt die gesetzliche Vermutung zugunsten des Auftragnehmers

(gesetzliche Pauschale bezogen auf den noch nicht erbrachten Teil).

4. Bereits beschafftes, nicht stornierbares Material sowie nachweisbare Storno-

/Rückabwicklungskosten von Lieferanten/Nachunternehmern trägt der Kunde, soweit

diese durch die Kündigung veranlasst sind.

5. Kündigungen sollen in Textform erfolgen (z. B. E-Mail).

12. Abnahme (bei Werkleistungen), Abnahmefiktion

1. Soweit die Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, ist nach Fertigstellung

eine Abnahme durchzuführen.

2. Der Auftragnehmer kann den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme

auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen (mindestens 7 Kalendertage; je

nach Umfang entsprechend länger).

3. Abnahmefiktion: Nimmt der Kunde innerhalb der Frist nicht ab und benennt er

innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt das Werk als

abgenommen. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den

Verbraucher in Textform auf die Folgen der unterlassenen Abnahme hingewiesen hat

(Paragraph 640 Abs. 2 BGB).

4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

13. Mängelanzeige, Gewährleistung1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit in

Textform anzuzeigen, um eine zügige Klärung zu ermöglichen. Für Verbraucher werden

gesetzliche Gewährleistungsrechte dadurch nicht eingeschränkt.

3. Unternehmer werden gebeten, die Leistungen nach Fertigstellung zeitnah zu prüfen und

erkennbare Mängel ebenfalls innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen; gesetzliche

Rechte bleiben unberührt.

14. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

• · bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

• · bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

• · nach dem Produkthaftungsgesetz,

• · bei Übernahme einer Garantie, soweit deren Inhalt betroffen ist.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich

zulässig.

4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung von

Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

15. Nachunternehmer / vermittelte Fremdleistungen

1. Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages Nachunternehmer als

Erfüllungsgehilfen einsetzt, bleibt der Auftragnehmer Vertragspartner und haftet nach

den gesetzlichen Regeln (Ziff. 14).

2. Vermittelte Fremdleistungen: Beauftragt der Kunde einen Dritten direkt

(eigenständiger Vertrag zwischen Kunde und Drittem), haftet der Auftragnehmer für

diese Fremdleistung nicht. Unberührt bleibt eine Haftung für eigenes Verschulden (z. B.

Auswahl-/Informationsverschulden) im gesetzlich zulässigen Rahmen.

16. Widerrufsrecht (Verbraucher) – separate Belehrung

1. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

(z. B. Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge).

2. Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher wird dem Verbraucher gesondert in

Textform übermittelt und ist Bestandteil des Vertrags. Im Falle von Widersprüchen

gehen die Regelungen der Widerrufsbelehrung diesen AGB vor.3. Beginnt der Auftragnehmer auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der

Widerrufsfrist, erfolgt dies nur auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des

Verbrauchers (separates Dokument oder Passage im Angebot).

17. Nutzungsrechte, Fotos/Videos, Referenzen

1. Inhalte der Website (Texte, Bilder, Videos, Grafiken) unterliegen dem Urheberrecht.

Jede Nutzung außerhalb der gesetzlichen Schranken bedarf der vorherigen Zustimmung.

2. Dokumentation/Beweissicherung: Der Auftragnehmer darf Fotos/Videos zur

technischen Dokumentation, Qualitätssicherung und Beweissicherung anfertigen und im

Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen speichern.

3. Referenzen/Werbung Außenbereiche (ohne Opt-in, aber nur anonymisiert): Der

Auftragnehmer darf abgeschlossene Projekte im Außenbereich als Referenz

veröffentlichen (z. B. vorher/nachher), nur soweit der Kunde dadurch nicht

identifizierbar wird. Insbesondere werden nicht veröffentlicht: Personen, Kfz-

Kennzeichen, Hausnummern, Namen, Adressen, Geodaten/Standortdaten, individuelle

Merkmale, Spiegelungen oder sonstige identifizierende Details. Metadaten (z. B. GPS)

werden vor Veröffentlichung entfernt.

4. Referenzen/Werbung – Innenräume (nur mit Einwilligung): Innenraumfotos/-videos

werden zu Werbe- und Referenzzwecken nur veröffentlicht, wenn der Kunde hierzu

vorher ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail oder Angebotsfeld) eingewilligt hat. Die

Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

5. Widerspruch/Entfernung: Der Kunde kann der Referenznutzung nach Abs. 3 jederzeit

in Textform widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt eine weitere

Veröffentlichung für die Zukunft; bestehende Veröffentlichungen werden binnen

angemessener Frist entfernt, soweit zumutbar.

18. Aufbewahrung von Unterlagen und Daten, Löschung

1. Der Auftragnehmer bewahrt vertragsbezogene Unterlagen und Daten entsprechend

der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf.

2. Nach Ablauf gesetzlicher Pflichten werden Daten gelöscht oder anonymisiert, sofern

keine berechtigten Gründe (z. B. Gewährleistungs-/Haftungsfälle) entgegenstehen.

3. Verlangt der Kunde die Löschung, wird dem entsprochen, soweit keine gesetzlichen

Aufbewahrungspflichten oder überwiegende berechtigte Interessen entgegenstehen.

19. Website-Nutzung, Verfügbarkeit, Links

1. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie

Verfügbarkeit der Website, schuldet jedoch keine jederzeitige Verfügbarkeit.2. Inhalte der Website werden mit Sorgfalt erstellt; eine Haftung für Aktualität,

Vollständigkeit und Richtigkeit besteht nur nach Maßgabe von Ziff. 14.

3. Verlinkte externe Inhalte liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs; bei Kenntnis

von Rechtsverstößen werden entsprechende Links entfernt.

20. Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)

1. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Unabhängig davon informieren wir Verbraucher im Streitfall nach Maßgabe der

gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Paragraph 37 VSBG) über zuständige Stellen und

die Teilnahmebereitschaft.

21. Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Vereinbarung; Textform (z. B. E-Mail)

genügt, soweit gesetzlich zulässig.

3. Gerichtsstand (nur Unternehmer): Ist der Kunde Unternehmer, ist – soweit gesetzlich

zulässig – Bayreuth Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.

4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen unberührt.